Zur Schweigepflicht in der Psychotherapie
Die Schweigepflicht ist für die einzelnen Berufsgruppen, die Psychotherapie ausüben (Psychologische Psychotherapeut*innen, Ärzt*innen, Kinder- und Jugendlichen Psychotherapeut*innen sowie Heilpraktiker*innen) unterschiedlich gesetzlich geregelt, jedoch immer verbindlich. Mein Kollege Oliver Schubbe hat zu diesem Thema ein Übersichtspapier erstellt. Eine rechtliche Haftung für die in dem Artikel gemachten Angaben …