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Zur Schweigepflicht in der Psychotherapie

Die Schweigepflicht ist für die einzelnen Berufsgruppen, die Psychotherapie ausüben (Psychologische Psychotherapeut*innen, Ärzt*innen, Kinder- und Jugendlichen Psychotherapeut*innen sowie Heilpraktiker*innen) unterschiedlich gesetzlich geregelt, jedoch immer verbindlich. Mein Kollege Oliver Schubbe hat zu diesem Thema ein Übersichtspapier erstellt. Eine rechtliche Haftung für die in dem Artikel gemachten Angaben schliessen wir aus.

Akademie für integrative Traumatherapie